Digitales Belegwesen

Wir setzen auf neueste Technik!

Jetzt ganz neu: Digitale Belegerfassung mit DATEV Unternehmen Online – die Buchführung der Zukunft
Belegerfassung via Internet – für alle Branchen überall in Deutschland möglich.

Ihre Vorteile

  • Die Originalbelege bleiben bei Ihnen
  • Wir erhalten die Belege elektronisch und verbuchen diese, wenn gewünscht tagaktuell
  • Automatisiertes Zahlen der erfassten Rechnungen über online Zahlungsverkehr
  • aktuelle Mahnlisten für Sie
  • Elektronisch durchsuchbares Belegarchiv
  • Die Belege werden 10 Jahre im DATEV-Rechenzentrum gespeichert (Datensicherheit)
  • Räumliche Entfernung – kein Problem mehr

Alle Unternehmer, die sich zu dieser neuen Methode informieren wollen, können sich in unserer Kanzlei beraten lassen!

Von der Digitalisierung zur Automatisierung –
Steuerkanzlei Beierer goes Candis

Sie möchten ihre digitalen Prozesse weiter optimieren oder diese überhaupt erstmalig einrichten?
Dann hilft Ihnen die Softwarelösung zur Automatisierung Ihrer Buchhaltung dabei!
Candis unterstützt Sie bei der Führung Ihres digitalen Büros.
Wie funktioniert das?
-Sie verknüpfen Ihr all Ihre Zahlungsdienstleister mit Candis
-Sie laden Ihre Belege per Scan, Foto oder E-Mail zu Candis hoch
Fertig!
Candis überpürft automatisch, ob zu jeder Transaktion auf der Bank ein Beleg vorhanden ist und zeigt fehlende Belege an. Für Vorgänge die keinen monatlichen Beleg erfordern (z.B. Mietverträge oder Kreditbuchungen) merkt Candis sich, dass für diese wiederkehrende Buchung jein Beleg vonnöten ist und wird im nächsten monat nicht darauf hinweisen.
Candis zeigt Ihnen aber auch auf, welche Rechnungen noch zu bezahlen sind, wann diese zu zahlen sind und gibt Ihnen die Möglichkeit die Rechnungen mit einem Klick zu bezahlen. Über die HCBI-Verknüpfung zu Ihrem Bankkonto können Sie die Zahlung über Ihr gewohntes Verfahren auhorisieren.
Was bringt  das für Sie? In erster Linie das kostbarste Gut das Sie besitzen: Zeit. Mit Candis lässt sich der administrative Aufwand für die Führung des Büros, der Überwachung von Zahlungen und nicht zu Letzt der Führung des Buchhaltungsordners um 80-90% reduzieren. Wenn Sie also bisher zehn Stunden im Monat benötigt haben, um die oben genannten Aufgaben zu erledigen, werden Sie in Zukunft nur noch eine oder zwei Stunden dafür benötigen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich direkt über unseren Partnerlink bei Candis für eine kostenlose Demo an:

https://candis.io/steuerkanzlei-beierer/

Buchhaltung

Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse:

Sie ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und ermöglichen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung –  teilweise oder vollständig selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen

Auf Wunsch holen wir auch gerne die Unterlagen bei Ihnen ab (Hol- und Bringservice).

Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.

Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen

Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Bilanzpräsentation

Wir bereiten die Präsentation Ihrer Bilanz verständlich auf und präsentieren grafisch ansprechend über Videobeamer!

Rascher Überblick:

Statt vieler Zahlen sind die wichtigsten Fakten grafisch aufbereitet und ohne “Fachchinesisch” erläutert.

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte:

Alle Auswertungen werden grafisch aufbereitet und bei der Präsentation animiert dargestellt.

Der Blick in die Zukunft:

Wie können Sie es schaffen, im nächsten Jahr eine bessere Benotung zu erreichen (oder 20.000 EUR mehr Gewinn zu erzielen)? Dies erfahren Sie anhand des Chancenrechners.

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